Schulstarthilfe

von Renate Reisigl
24. August 2020
Schulstarthilfe

Allgemeine Informationen

Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter finanziell zu erleichtern.
Die Höhe der Förderung beträgt  150,00 und wird pro Kind und Förderjahr gewährt.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Voraussetzungen

FördernehmerInnen können obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 15. Lebensjahr, die eine Schule besuchen, gewährt.

Fristen

Der Antrag ist spätestens bis zum 30. September des im Antragsjahr begonnenen Schuljahres einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Kosten

Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die Beilage "Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde" sind von den FörderwerberInnen zu tragen.